Flugleiterordnung


Der Flugleiter hat während des erlaubten Flugbetriebes die Einhaltung der Modellflugordnung sicherzustellen.
Jeder Modellflugpilot hat sich zur Teilnahme am Flugbetrieb in den bereitgestellten Flugbetriebsordner in der Ladestation einzutragen. Dies gilt ausnahmslos an jedem Tag und zu jeder Zeit. Es ist der Beginn und das Ende jeden Flugbetriebes zu dokumentieren.

Der als erster eingetragene Pilot (Mindestalter 18 Jahre) ist formell als Flugleiter anzusehen. Sollte dieser vor Beendigung des Flugbetriebes den Platz verlassen, tritt automatisch der als nachfolgend eingetragene Pilot an dessen Stelle.
Unabhängig davon ist eine gegenseitige Absprache, wer den Flugleiterdienst durchführt, möglich.

In erster Linie wird an die Eigenverantwortung eines jeden Piloten appelliert die Modellflugordnung einzuhalten und diese auch in kameradschaftlicher Weise gegenüber den anwesenden Modellflugpiloten durchzusetzen.

Der formelle Flugleiter ist zur Durchsetzung der Modellflugordnung weisungsbefugt.
 
Die komplette Flugleiter- und Modellflugordnung siehe "Unser Verein - Flugleiter-/ Modellflugordnung"